Was ist die DIBt-Überkopfzulassung und warum ist sie für Überkopf-PV-Anwendungen wichtig?
Mit dem zunehmenden Einsatz von Photovoltaikanlagen über klassische Freiflächen- und Dachinstallationen hinaus hin zu konstruktiven Anwendungen wie Solar-Carports, Fassaden und Überdachungen werden die regulatorischen Anforderungen deutlich komplexer. Insbesondere in Deutschland, wo die Anforderungen im Bauwesen zu den strengsten weltweit zählen, spielt die DIBt-Überkopfzulassung für PV-Module eine entscheidende Rolle.
Das DIBt und seine Bedeutung für die Solarbranche
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die zentrale Zulassungsbehörde für Bauprodukte und Bauarten in Deutschland. Während herkömmliche PV-Module in der Regel als „nicht geregelte Bauprodukte“ eingestuft werden, müssen Module für Überkopf-Anwendungen – beispielsweise in Solar-Carports – strenge Anforderungen des Bauordnungsrechts erfüllen.
Der Grund: In Überkopf-Konstruktionen dienen PV-Module nicht mehr ausschließlich der Stromerzeugung, sondern übernehmen zugleich tragende oder schützende Funktionen als Bauelemente. Ohne entsprechende Zulassung dürfen sie nach deutschem Baurecht weder rechtssicher noch sicherheitstechnisch in solchen Konstruktionen eingesetzt werden.
Hierfür stellt das DIBt zwei wesentliche Nachweise aus:
- Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) – bestätigt die Eignung der Bauweise und die Integration des Produkts in ein Tragwerk.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) – bestätigt die Verwendbarkeit des Produkts als Bauprodukt.
Für PV-Module, die in Carports oder vergleichbaren Anwendungen eingesetzt werden, sind diese Nachweise unerlässlich. Ein Beispiel hierfür ist die DIBt-Zulassung Z-70.3-308 für Solar-Carports, die die Konformität mit den deutschen Anforderungen an Überkopf-Konstruktionen bestätigt.
Warum Standard-PV-Zertifizierungen nicht ausreichen
Die meisten PV-Module erfüllen IEC-Normen, die sich auf elektrische Sicherheit und Leistung konzentrieren. Diese Normen berücksichtigen jedoch nicht die besonderen Risiken von Überkopf-Installationen, darunter:
- Herabfallende Teile oder Glasbruch
- Risiken der Brandweiterleitung
- Langfristige Umwelteinwirkungen unter statischer Belastung
Daher müssen PV-Module mit Überkopfzulassung für Carports, Terrassen und Vordächer in Deutschland zusätzliche, hochspezialisierte Prüfungen durchlaufen, die über die üblichen PV-Zertifizierungsstandards hinausgehen.

Zentrale Prüfanforderungen der DIBt-Überkopfzulassung
Der DIBt-Zulassungsprozess ist umfassend und interdisziplinär aufgebaut, um sowohl die bauliche als auch die betriebliche Sicherheit der Module sicherzustellen.
1. Material- und Strukturintegrität
Die Module werden hinsichtlich mechanischer Festigkeit, Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit geprüft. Dazu gehören Belastungstests für Wind- und Schneelasten sowie dynamische Beanspruchungen, wie sie bei erhöhten Konstruktionen auftreten.
2. Brandschutzprüfungen
Brandschutz ist insbesondere bei öffentlichen und halböffentlichen Infrastrukturen wie Parkplätzen von entscheidender Bedeutung. Das DIBt bewertet das Verhalten der Module im Brandfall, einschließlich Entflammbarkeit, Wärmefreisetzung und Brandweiterleitung.
3. Beständigkeit gegenüber Umwelteinflüssen
Die Module müssen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen und langfristiger Bewitterung nachweisen, um eine stabile Leistung über Jahrzehnte hinweg sicherzustellen.
4. Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Hersteller sind verpflichtet, umfassende Qualitätssicherungssysteme einzuführen, um eine gleichbleibende Produktqualität über alle Fertigungschargen hinweg zu gewährleisten.
5. Fremdüberwachung
Unabhängige, akkreditierte Prüfstellen führen regelmäßige Inspektionen und Audits durch, um die dauerhafte Einhaltung der Anforderungen auch nach der Erstzertifizierung sicherzustellen.
Vom Produkt zum Gesamtsystem: Die Rolle der Allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG)
Über die Produktzulassung hinaus stellt die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) sicher, dass auch das Installationskonzept selbst sicher und zuverlässig ist. Dazu gehören:
- Prüfung statischer Berechnungen und technischer Ausführungsplanungen
- Kontrolle der Montageausführung vor Ort
- Festlegung von Betriebs- und Wartungsvorgaben
Dieser zweistufige Ansatz – die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) und allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) – macht die Anforderungen an Überkopf-PV-Konstruktionen in Deutschland zu den strengsten weltweit.
AESOLAR Horizon: DIBt-Überkopfzulassung für reale Anwendungen
Vor diesem regulatorischen Hintergrund hat AESOLAR erfolgreich die DIBt-Überkopfzulassung für seine Horizon-Serie erhalten. Die Module AE CMD-108BDS und AE CMD-144BDS sind damit die ersten Module eines Tier-1-PV-Herstellers, die eine DIBt-Zulassung für Überkopf-Anwendungen erhalten haben.
Die am 2. Mai 2025 erteilte Zulassung mit der Nummer Z-70.3-308 bestätigt die Eignung der Module für Überkopf-Anwendungen wie Solar-Carports, Terrassen oder Vordächer. Die Horizon-Serie wurde speziell entwickelt, um sowohl hohe Energieerträge als auch die erforderliche strukturelle Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Sie eignet sich insbesondere für Projekte, die folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- Konformität mit den Anforderungen an bauaufsichtlich zugelassene PV-Module in Deutschland
- Nachgewiesene Eignung für Solar-Carport-Projekte mit DIBt-Zulassung
- Langfristige Beständigkeit unter realen Umwelt- und Belastungsbedingungen
Mit dieser Zulassung sind die Horizon-Module optimal positioniert, um die wachsende Nachfrage nach integrierter Solarinfrastruktur zu bedienen – insbesondere in Europa, wo regulatorische Rahmenbedingungen zunehmend auf Sicherheitsanforderungen im Bauwesen ausgerichtet werden.

Carport-Projekt ausgestattet mit Horizon-Modulen (DIBt-zertifiziert)Die nächste Phase der Solarintegration ermöglichen
Die DIBt-Zulassung ist weit mehr als eine regulatorische Formalität – sie ist ein technischer Nachweis für Sicherheit, Zuverlässigkeit und ingenieurtechnische Reife. In diesem Zusammenhang stehen vom DIBt für Überkopf-Anwendungen zugelassene Tier-1-Solarmodule nicht nur für Bankfähigkeit und Investitionssicherheit, sondern auch für die Einsatzfähigkeit in der nächsten Generation konstruktiv integrierter Photovoltaikanwendungen.
AESOLAR Zulassungsnummer für die Horizon-PV-Module: Z-70.3-308
